Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 8 Next »

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, beide vom 17. Dezember 2018

Rechtsebene

Andernach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Februar 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.kvmyk.de/kv_myk/Landkreis/Kreisrecht/Satzung_Abfallwirtschaft_ab_2019.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.kvmyk.de/kv_myk/Landkreis/Kreisrecht/Satzung_Gebuehren_Abfallentsorgung_ab_2019.pdf
  • No labels