Kerninhalte | Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar.
Sie ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.
Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet: - Acrylamid,
- Acrylnitril,
- Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind,
- Asbest,
- 1,3-Butadien,
- Trichlorethen,
- Aluminiumsilikat-Fasern,
- 4,4'-Methylendianilin,
- Ethylenoxid,
- Benzol,
- Epichlorhydrin
und - Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen
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