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TKG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Teil 7 Abschnitt 2 regelt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation bei der Erhebung und Verwendung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste in Telekommunikationsnetzen, einschließlich Telekommunikationsnetzen, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen, erbringen oder an deren Erbringung mitwirken.

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/6833/index.htm

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/tkg_ges.htm

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