|
TKG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 |
Kerninhalte |
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/6833/index.htm |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/tkg_ges.htm |
General
Content
Integrations