Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der vom 10. April 2001 |
Rechtsebene | Deggendorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung bestimmt, dass die Stadt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag erhebt. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt. Die Satzung regelt insbesondere den Beitragsmaßstab und Beitragssatz. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.deggendorf.de/fileadmin/media/pdf/rathaus/ortsrecht/IV-27.pdf |
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