Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 6 Next »

 


 

Link zum Rechtstext

Hessisches Landesplanungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Landesplanungsgesetz vom 12. Dezember 2012

Kerninhalte

Das Gesetz enthält Regelungen, die das Raumordnungsgesetz (ROG) ergänzen.

Der Landesentwicklungsplan ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet nach § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ROG. Er enthält die Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung.

 

 

  • No labels