Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 4 Next »

/wiki/spaces/KUN/overview   6 Bundesländer    


 

Link zum Rechtstext

Landeswaldgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es,

  • den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Artenvielfalt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, nach Möglichkeit zu mehren und seine ordnungsgemäße Pflege nachhaltig zu sichern,
  • die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes im Rahmen von Nummer 1 zu regeln und
  • einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.

 

 

  • No labels