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Gesetzl. Kurzzeichen

MitbestG

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Mitbestimmungsgesetz

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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat von Unternehmen, die-> in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden und-> in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

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Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/mitbg_ges.htm

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buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/2034/index.htm

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REVIEW 20.05.2015 (Art. 7)

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s0642.pdf

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