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    4.2 Verordnungen


 

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung vom 27. Oktober 1994

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Zugangsvoraussetzungen für Eisenbahnbetriebsleiter fest, die die sicherheitsrelevanten Abläufe in einem Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen) ohne grenzüberschreitenden Verkehr leiten und überwachen.

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