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Link zum Rechtstext

Biozid-Meldeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung)

Kerninhalte

Biozid-Produkte dürfen gemäß des Chemikaliengesetzes nur mit einer Zulassung in den Verkehr gebracht werden.

Diese Verordnung regelt die Erteilung von Registriernummern von zugelassenen Biozid-Produkten sowie die Pflichten im Umgang mit der Registriernummer.

Die Zulassungsstelle ist verpflichtet ein öffentliches, elektronisches Verzeichnis derjenigen Biozid-Produkte zu pflegen, für die eine Registriernummer erteilt wurde.

 

 

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