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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung) |
Kerninhalte | Biozid-Produkte dürfen gemäß des Chemikaliengesetzes nur mit einer Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Diese Verordnung regelt die Erteilung von Registriernummern von zugelassenen Biozid-Produkten sowie die Pflichten im Umgang mit der Registriernummer. Die Zulassungsstelle ist verpflichtet ein öffentliches, elektronisches Verzeichnis derjenigen Biozid-Produkte zu pflegen, für die eine Registriernummer erteilt wurde. |