TROS IOS - Teil Allgemeines

 



Link zum Rechtstext

TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil Allgemeines

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – Teil „Allgemeines“ (Ausgabe November 2013)

Kerninhalte

Diese Technische Regel mit ihren Teilen

  • Allgemeines,
  • Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung,
  • Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung sowie
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung

dient dem Schutz vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut der Beschäftigten durch inkohärente optische Strahlung künstlicher Quellen am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen (z. B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr).

Sie gilt für inkohärente optische Strahlung künstlicher Quellen im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm.

Der Teil „Allgemeines“ erläutert den Anwendungsbereich der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der OStrV hinsichtlich inkohärenter optischer Strahlung relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch inkohärente optische Strahlung.