Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen vom 5. Januar 2022 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder für die Genehmigungsfreistellung erforderlich sind. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. Oktober 2022 |
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