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Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen vom 5. Januar 2022

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bauvorlagenverordnung

Kerninhalte

Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder für die Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. Oktober 2022
Review vom 02. Februar 2022
Review vom 05. Januar 2022






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