KomAbwV HB
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 23. April 1997 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und erklärt die Freie Hansestadt Bremen als empfindliches Gebiet und Einzugsgebiet empfindlicher Gebiete im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie. Ziel dieser Verordnung ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen dieses Abwassers zu schützen. Sie gilt für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von biologisch abbaubarem industriellem Abwasser bestimmter, in Anhang III aufgelisteter Branchen sowie für Klärschlamm. |