Kerninhalte | Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen.
Sie bietet für vorhandene Rohrleitungen, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen an, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen ebenso gerecht werden.
Sie beschreibt technische Maßnahmen für Rohrleitungen, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art, z. B. Leckageerkennung und zusätzliche Prüfungen.
Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind. |