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HalblSchV

Kurzbezeichnung

Halbleiterschutzverordnung

Bezeichnung

Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes vom 11. Mai 2004

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Anmeldung einer Topografie ergänzend zu den Regelungen des Halbleiterschutzgesetzes. Sie enthält unter anderem Bestimmungen hinsichtlich der Form der Einreichung, zum Eintragungsantrag und bezüglich der Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topografie.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/1279/index.htm

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/halbl_ges.htm

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