Die Verordnung ist am 1. September 2017 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Anlagenregisterverordnung |
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Kerninhalte | Diese Verordnung enthält neben allgemeinen Bestimmungen zum Anlagenregister und Datenschutz vor allem die Angaben, die Anlagenbetreiber für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, zur Registrierung übermitteln müssen. |