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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung Stadt Delbrück

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Delbrück vom 14. Dezember 1995

Rechtsebene

Delbrück

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Delbrück Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.

Gebührenschuldner sind die zur Benutzung verpflichteten Grundstückseigentümer, die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher sowie auch alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Stadt Delbrück

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