Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2016/1686 |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert das Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die die einschlägigen Kriterien erfüllen, um den Kampf gegen die internationale terroristische Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida zu verstärken. Sie gilt
Sie bestimmt, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die unmittelbar oder mittelbar Eigentum oder Besitz einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, einschließlich von Dritten, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden. Sie bestimmt zudem, dass den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen dürfen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. April 2024 I ; II Review vom 01. Februar 2024 I ; II Review vom 09. November 2023 Review vom 09. Juni 2023 I ; II Review vom 01. Mai 2023 I ; II Review vom 03. April 2023 Review vom 01. Dezember 2022 Review vom 01. November 2022 Review vom 01. Juli 2022 I ; II Review vom 01. Juni 2022 - Beschluss (GASP) 2022/837 Review vom 01. Juni 2022 - Durchführungsverordnung (EU) 2022/836 Review vom 13. April 2022 Review vom 01. März 2022 - Beschluss (GASP) 2022/240 Review vom 01. März 2022 - Durchführungsverordnung (EU) 2022/235 Review vom 07. Oktober 2021 Review vom 01. Mai 2021 Review vom 03. November 2020 Review vom 02. August 2020 Review vom 01. August 2020 |
General
Content
Integrations