Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – Ausgabe 2017 – |
Link zum Rechtstext | Unterschwellenvergabeordnung |
Kerninhalte | Diese Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 GWB unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unterschreitet. Die UVgO wird für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. |
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