Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 |
Link zum Rechtstext | ArbnErfG |
Kerninhalte | Diesem Gesetz unterliegen
von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten. |
Richtlinien | Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst |
Links zur Rechtsänderung |
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