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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen (Ausgabe Februar 2008)

Link zum RechtstextBGR 109

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen.

Sie behandelt ausschließlich die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.

 

 

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