Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung + AGB Abfallentsorgung Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 14. November 2022 und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. November 2022 und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH für die Entsorgung von Siedlungsabfällen aus andere Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen in der ab 1. Januar 2023 gültigen Fassung |
Rechtsebene | Osterrönfeld und Büdelsdorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde, dem die Gemeinden Osterrönfeld und Büdelsdorf angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Durchführung der Abfallwirtschaftsgesellschaft RendsburgEckernförde mbH (AWR) bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss-, Benutzungs- und Überlassungsrechte/-pflichten sowie Entsorgungsentgelte. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist verbindlich sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) als auch in den geregelt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2021 |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung und AGB Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen |
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Bezeichnung | AGB Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle |
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