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Die Technische Regel wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Entsorgung von Abscheideanlageinhalten im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen vom 13. Oktober 2000

Kerninhalte

Die Technische Regel zur Entsorgung von Abscheideanlageinhalten im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen regelt die Voraussetzungen, unter denen Abscheideanlageinhalte im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen anstelle der nach der DIN 1999 Teil 2 vorgeschriebenen halbjährlichen Leerung bedarfsorientiert entsorgt werden können. Die in der DIN 1999 Teil 2 vorgeschriebene halbjährliche Leerung der Abscheideanlagen wird vielfach den tatsächlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten nicht gerecht. Fallen innerhalb des halbjährigen Turnus nur geringe Mengen schlamm- und ölbeaufschlagter Rückstände an, so führt die starre Regelung der DIN 1999 Teil 2 zu unwirtschaftlichen Mehrbelastungen. Ist dagegen der Anfall an entsorgungsbedürftigen Abscheideanlageinhalten überdurchschnittlich groß, so wird durch die lediglich halbjährliche Leerung der ordnungsgemäße Betrieb der Abscheideanlage nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet. Aus diesen Gründen verdient eine bedarfsorientierte, an den tatsächlichen Anfall von Abscheideanlageinhalten geknüpfte Entsorgung den Vorzug.