TRENOG Bay

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

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Kerninhalte

Diese Technischen Regeln gelten für das erlaubnisfreie, schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen einschließlich Verkehrsflächen in oberirdische Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG).