Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung Hessen |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung vom 15. Oktober 2020 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, wenn diese der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalt-Kochgeräte sind. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
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