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Gesetzl. Kurzzeichen

FwDV 300 HH

Link zum Rechtstext

Feuerwehrdienstvorschrift 300

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr (Stand Juni 2000)

Kerninhalte

Diese Feuerwehrdienstvorschrift gilt-> für die Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit bei Bewerbern für die Einstellung als Beamter der Berufsfeuerwehr;> für alle Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes;> bei allen Einsatzkräften für die regelmäßige Überprüfung der Feuerwehrdienstfähigkeit;-> für die Feststellung der Tauglichkeit zum Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren.Sie gibt dem untersuchenden Arzt Hinweise sowohl auf einen möglichst einheitlichen Untersuchungsgang als auch auf die Beurteilung der Untersuchungsbefunde.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Stadtportal Hamburg

URL-Adresse

http://www.hamburg.de/contentblob/107812/data/feuerwehrdienstvorschrift300.pdf

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