FwDV 300 HH

 



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Feuerwehrdienstvorschrift 300

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr (Stand Juni 2000)

Kerninhalte

Diese Feuerwehrdienstvorschrift gilt

  • für die Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit bei Bewerbern für die Einstellung als Beamter der Berufsfeuerwehr;
  • für alle Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes;
  • bei allen Einsatzkräften für die regelmäßige Überprüfung der Feuerwehrdienstfähigkeit;
  • für die Feststellung der Tauglichkeit zum Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren.

Sie gibt dem untersuchenden Arzt Hinweise sowohl auf einen möglichst einheitlichen Untersuchungsgang als auch auf die Beurteilung der Untersuchungsbefunde.