TROS Laserstrahlung - Teil Allgemeines

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung – Teil „Allgemeines“ (Ausgabe Juli 2018)

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TROS Laserstrahlung Allgemeines

Review 05.12.2018GMBl. Nr. 50-53

Kerninhalte

Diese Technische Regel mit ihren Teilen

  • Allgemeines,
  • Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung,
  • Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung sowie
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung

dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen (z. B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr).

Sie gilt für Laserstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm.

Der Teil „Allgemeines" der TROS Laserstrahlung erläutert den Anwendungsbereich der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der OStrV hinsichtlich Laserstrahlung relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Laserstrahlung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F2_SumBeauft; FM_SumBeauft; Inst_SumBeauft
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