TROS Laserstrahlung - Teil Allgemeines
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung – Teil „Allgemeines“ (Ausgabe Juli 2018) |
Link zum Rechtstext | |
Review 05.12.2018 | GMBl. Nr. 50-53 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel mit ihren Teilen
dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen (z. B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr). Sie gilt für Laserstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm. Der Teil „Allgemeines" der TROS Laserstrahlung erläutert den Anwendungsbereich der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der OStrV hinsichtlich Laserstrahlung relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Laserstrahlung. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F2_SumBeauft; FM_SumBeauft; Inst_SumBeauft |
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