Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist, die am EG-Öko-Audit-System teilnehmenden Unternehmen von betriebsaufwendigen Anforderungen durch Vollzugserleichterungen im Bereich der behördlichen Kontrolle auf der Grundlage des geltenden Rechts zu befreien. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/oekoaudt/vvber_bw.htm |
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