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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRBS


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken

Link zum RechtstextTRBS 2152 Teil 4

Kerninhalte

(1) Diese TRBS beschreibt folgende Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken:

  • explosionsfeste Bauweise,
  • Explosionsdruckentlastung,
  • Explosionsunterdrückung,
  • explosionstechnische Entkopplung (von Flammen und Druck).

    (2) Die in dieser Technischen Regel aufgeführten Maßnahmen gelten - soweit sie Anforderungen an die Beschaffenheit beinhalten - nur für Anlagen, Geräte und Ausrüstungen, die nicht Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung (11. PSV) sind.

 

 

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