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Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

SächsIntegrG

 

Kurzbezeichnung

Sächsisches Integrationsgesetz

 

Bezeichnung

Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai 2004

 

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Integration).

 

Rechtsnorm-Links

 

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/laender/sa/bbg_ges.htm

 

Rechtsnorm-Links

 

URL-Adresse

http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=318101701221&jtyp=akt&jlink=a1

 

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