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Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung Hessen

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung vom 3. Februar 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, wenn diese der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalt-Kochgeräte sind.

Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.

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