Link zum Rechtstext | Kostenverordnung Personenverkehr |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben werden. Sie regelt zudem gebührenfreie Amtshandlungen und die sonstige Befreiung von der Kostenpflicht. |