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Mindestlohn ist europarechtskonform!

EuGH, Schlussanträge vom 09.09.2015 - Rs. C-115/14

Ein öffentlicher Auftraggeber eines Mitgliedstaats ist im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach Unionsrecht befugt, von Bietern und deren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen, das für die Ausführung der Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, eingesetzt wird! Dies wird nicht nur für öffentlich Auftraggeber, sondern auch ebenfalls für nicht öffentliche Aufraggeber gelten müssen!

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