Kerninhalte | Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen an Betankungsstellen zur Versorgung von Wasserfahrzeugen. Sie gilt auch für die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Straßentankfahrzeugen. Sie regelt das Betanken aus landseitigen Tankstellen sowie aus Bunkerstationen, jeweils mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss, und die Betankung aus Straßentankwagen. Sie enthält Aussagen zur Ausführung der Abfüllfläche, zum Rückhaltevolumen und zu Sicherheitseinrichtungen und legt betriebliche Maßnahmen und Regelungen zur Eigen- und Fremdüberwachung fest. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig sind. |