Begrünungsortsgesetz HB

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen vom 28. März 2023

Link zum Rechtstext

Begrünungsortsgesetz Bremen

Kerninhalte

Dieses Ortsgesetz gilt für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, soweit nicht durch Bebauungsplan oder andere städtebauliche oder als örtliche Bauvorschriften erlassene Ortsgesetze entgegenstehende Regelungen getroffen worden sind.

Dieses Ortsgesetz regelt die Pflicht,
-> nicht für bauliche Anlagen genutzte Grundstücksflächen und
-> Flachdachflächen beim Neubau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Tiefgaragen und deren überdachte Zufahrten
zu begrünen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Für Bauvorhaben, deren bauaufsichtliche Verfahren nach der Bremischen Landesbauordnung bereits vor dem 18. April 2023 eingeleitet worden sind, findet das Begrünungsortsgesetz vom 14. Mai 2019 weiter Anwendung.

Bestehende unbebaute Freiflächen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 den Anforderungen zur Begrünung von Freiflächen nach diesem Gesetz entsprechen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. Juli 2023