Wichtig für alte Fabrikgebäude: Denkmalgeschützte Fenster dürfen durch Kunststofffenster ersetzt werden

Beschluss zum Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass denkmalgeschützte Fenster durch Kunststofffenster ersetzt werden können (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. September 2015  1 LA 54/15).

Durch den Einbau von Kunststofffenstern geht nach Ansicht der Richter der Denkmalwert nicht verloren, weil der Austausch der denkmalwidrigen Teile gegen denkmalgemäße Fenster jederzeit ohne bleibende Schäden möglich ist.

Mildere Mittel als der Austausch gegen denkmalgerechte Fenster, um die Beeinträchtigung eines Denkmals durch Kunststofffenster zu beheben, sind in der Regel nicht gegeben.