DGUV Information 211-011 (ehemals BGI 587)

 



Zum 1. März 2017 aufgehoben und ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (Ausgabe Januar 2013)

Link zum RechtstextDGUV Information 211-011

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt von Unternehmen bestellten Sicherheitsbeauftragten Antworten auf Fragen nach ihren Verpflichtungen und Aufgaben sowie den an sie gestellten Anforderungen.

Sie enthält zudem einen Überblick über wichtige Teilgebiete des Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) und einige Hinweise für mögliche Anlässe der Tätigkeit und die Art des Tätigwerdens.