Ad-hoc-Mitteilung: Ferienjobs

Sommer, Sonne, Sonnenschein – was Sie bei Ferienjobbern beachten müssen ...

Ferienjobber sind Arbeitnehmer auf Zeit.

Wenn Schüler oder Studenten für den Zeitraum von Ferien oder zur Aushilfe beschäftigt werden, handelt es sich meistens um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Arbeitsverhältnisse enden also ohne Kündigung, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist. Währenddessen gibt es wenig Unterschiede zu anderen Arbeitsverhältnissen, denn aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Aushilfen im Grundsatz echte Arbeitnehmer, für die die arbeitsrechtlichen Regeln wie für andere Beschäftigte gelten. So können auch Schüler und Studenten, die Ferienarbeit leisten, Entgeltfortzahlung beanspruchen. Anspruch auf Urlaub besteht regelmäßig nach dem Zwölftelungsprinzip bei Arbeitsverhältnissen, sofern diese mindestens einen vollen Monat bestehen.

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