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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Ausbildung zum Elektroniker bzw. zur Elektronikerin.

Sie bestimmt unter anderem die Ausbildungsdauer, legt die Struktur der Berufsausbildung fest und enthält Vorschriften zur Gesellenprüfung.

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