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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 8. April 2020

Link zum RechtstextFeuVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder
Gas-Haushalts-Kochgeräte sind, sowie für Abgasanlagen und die Brennstofflagerung.
Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.

 Tags

FeuV RP; FeuerV RP; FeuerVO RP; FeuerungsV RP; FeuerungsVO RP; FeuVerordnung RP; FV RP; FVO RP 

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