Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 27. März 2008 |
Link zum Rechtstext | FeuVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren und deren Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase sowie für die Lagerung von Brennstoffen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt die Verordnung nur, wenn diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
Tags | FeuV Nds; FeuerV Nds; FeuerVO Nds; FeuerungsV Nds; FeuerungsVO Nds; FeuVerordnung Nds; FV Nds; FVO Nds |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. August 2020 |
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