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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 30. Dezember 2012

Link zum RechtstextThürEltBauVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung folgender elektrischer Anlagen in Gebäuden:

  • Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
  • zentrale Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
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