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Support-Levels und Bedingungen

Individuell wie Sie – unsere Support-Levels passen sich ganz nach Ihren Bedürfnissen an. Ihr Vorteil: Sie zahlen nur so viel, wie Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

Wir wissen: Ihre Bedürfnisse ändern sich mit der Zeit. In der Regel ist am Anfang (Setup, Implementierung bzw. Roll-out) ein höherer Betreuungsgrad erforderlich, weshalb wir Neukunden die Buchung eines Service-Pakets mit einer bestimmten Anzahl an abrufbaren Service-Stunden empfehlen. Als eco COMPLIANCE Rechtskataster RISIKO-MANAGER-Kunde erhalten Sie für Ihren erfolgreichen Start ein Service-Paket von 8 Stunden, welches Sie im Zeitraum bis drei Monate nach Einspielung unseres ersten Rechtskatasters-Updates im Rahmen des Rechtsabonnements in Anspruch nehmen können.

Für maximale Betreuung ordern Sie einfach ein jährlich-wiederkehrendes Service-Paket mit einem individuellen Service-Kontingent.

Auch ohne beauftragtes Service-Paket sind wir selbstverständlich für Sie da. Unsere Knowledge-Base (FAQ-Stil) wird kontinuierlich ausgebaut. Sie verweist u.a. auf mit Screenshots bebilderten Anleitungen und Schulungsvideos, die nicht nur für neue User interessant sein können. Sollten Sie hier nicht fündig werden, berechnen wir unsere Aufwände im Rahmen des Direkt-Services mit einem Stundensatz von 140 €/h.

Unsere Support-Levels im Überblick


Hinweise

  • Ergänzungswünsche für Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zur Bestandsaufnahme stehen (Beschaffenheiten wurden als "nicht gegeben" dokumentiert) und vorrangig dem Sammeln von Vorschriften dienen und nicht im Sinne eines Risikomanagements genutzt werden können (z.B. bestimmte Verwaltungsvorschriften), fallen unter dem Service-Level.
  • Der Serviceumfang kann sich je nach eingesetzter Software für das Rechtskataster unterscheiden - ggf. sind bestimmte Leistungen vom Umfang ausgenommen!

Rahmenbedingungen

An das Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden und sichern die fachlich qualifizierte Abwicklung durch unsere erfahrenen Volljuristen und spezialisierten Ingenieuren zu. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage ohne Abzug.

Soweit nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

Das Rechtskataster deckt folgende Rechtsebenen ab: EU, Bund (einschließlich Technischer Regeln, die im Gemeinsamen Ministerialblatt, im Bundesanzeiger, auf www.baua.de und auf lasi-info.com veröffentlicht werden), Bundesland, DGUV (Informationen, Grundsätze, Regeln, Vorschriften). Kommunale Satzungen und DIN-Normen werden gesondert in spezifischen Angebotspositionen angeboten. Sie sind nicht automatisch berücksichtigt.

Folgende, wesentlichen Daten werden zu den Rechtsvorschriften abgebildet und gepflegt: (Kurz-)Bezeichnung, Rechtsebene, Vorschriftenart, Rechtsgebiet(e), Inkrafttreten, letzte gesetzliche Aktualisierung, Inhalt und Link zur eco COMPLIANCE Rechtsbibliothek.

Schulungen, Einweisungen und Work-Shops für mehrere Teilnehmer sind als solche zu beauftragen. Sie können nicht über den Support bzw. über ein Service-Paket abgewickelt werden.

Ein eco COMPLIANCE Rechtskataster kann nur zusammen mit einem Rechts-Abonnement beauftragt werden. Audits werden nur für Kunden mit eco COMPLIANCE Rechtskatastern durchgeführt - sie können nicht separat beauftragt werden. 

Die Support-Hotline ist verfügbar an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Ebenfalls kann unser Support jederzeit über support@eco-compliance.de kontaktiert werden. Support-Leistungen, die über unseren Standard-Support-Level hinaus gehen, sind kostenpflichtig (siehe oben). Sie werden gebündelt einmal jährlich und spätestens im November des Jahres der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Vergütung nach Zeit/Aufwand wird, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten berechnet, die von jedem Mitarbeiter von eco COMPLIANCE mit einer Genauigkeit von 10 Minuten geführt werden bzw. je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt werden.

eco COMPLIANCE ist als Auftragnehmer berechtigt die Content-Bereitstellung (z.B. eco COMPLIANCE Risiko-Manager) nach erfolgter Bestandsaufnahme abzurechnen.

Wiederkehrende Leistungen werden nach Bereitstellung der Daten für die Setup-Datenmigration im Voraus in Rechnung gestellt. Ein beauftragtes "Rechts-Abonnement plus Rechtspflichten" ersetzt ggf. ein einfaches Rechts-Abonnement.

Die Abrechnung der einmaligen Setup-Leistungen (ausgenommen die Positionen zur Content-Bereitstellung, wie z.B. Risiko-Manager sowie die Terminpositionen CEO-Update-Termin und Einweisungen/Schulungen) erfolgt nach Leistungserbringung. Der Kunde hat auch nach Abrechnung einen Rechtsanspruch auf einen halbstündigen CEO-Update-Online-Termin und der Durchführung einer ca. zweistündigen Einweisung per Webinar für max. zwei Key-User sofern die Termine Bestandteil dieses Angebots sind und jeweils noch nicht stattfanden. Der Rechtsanspruch für die Key-User-Einweisung gilt für die Dauer von einen Monat nach Versand der Begrüßungsmail (Übergabe Coaching an Support nach erfolgreichem Projekt) unseres Supports. 

Sollten im Laufe der Projektumsetzung kundenseitige Abweichungen von den gemeinsam abgestimmten Meilensteinen des Projektplans auftreten, führt dies zu einem Zusatzaufwand, der gesondert berechnet wird. Beispiele für solche Abweichungen können insbesondere sein:

  • Aufteilung eines Projektes mit mehreren Standorten in einzelne, unabhängige Projekte.
  • Durch den Kunden verursachte Verzögerungen, beispielsweise wenn bereit zu stellende Informationen oder Ressourcen nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Qualität geliefert werden oder wenn es zu einem Wechsel der Ansprechpartner kommt.

Für jeglichen Zusatzaufwand, der durch solche Abweichungen entsteht, wird eco COMPLIANCE ein individuelles Angebot erstellen, das die zusätzlichen Kosten transparent ausweist. Die Durchführung jeglicher zusätzlicher Arbeiten, die aus den genannten Abweichungen resultieren, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers auf Basis des unterbreiteten Angebots.

Wir sind erfahren in der Remote-Betreuung. Sind dennoch Dienstleistungen beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen, werden Fahrtkosten pauschal mit 0,70 €/km und Übernachtungen pauschal mit 100 € abgerechnet. Darüber hinaus fällt eine Reisezeitpauschale von 560 € an (50 von 100 eines 8-Stunden-Arbeitstages mit eco COMPLIANCE Service-Satz von 140 €/Std). Bei Fahrtstrecken bis 100 Kilometer ab Zentrale Haltern am See entfällt die Reisezeitpauschale. Wiederholte Einsätze vor Ort innerhalb eines Projektes bedingen die Berechnung entsprechender Pauschalen.

Haftungsbestimmungen

eco COMPLIANCE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet eco COMPLIANCE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der dem Sechsfachen des durchschnittlichen kundenbezogenen Jahresumsatzes von eco COMPLIANCE entspricht.

eco COMPLIANCE haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Ansprüche Dritter.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte von eco COMPLIANCE. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Dritten verantwortlich. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf eco COMPLIANCE erfolgt nicht.

Die folgenden Sachgebiete bilden das Grundgerüst für das kundenspezifische eco COMPLIANCE Rechtskataster:

  • Abfall
  • Allgemeines Umweltrecht (inkl. Öko-Designrecht und Umwelthaftungsrecht)
  • Anlagensicherheit (inkl. Brand- und Explosionsschutz)
  • Arbeitssicherheit (inkl. Arbeitsmedizin und psychische Belastungen)
  • Bodenschutz
  • Chemikaliensicherheit (inkl. biologische Arbeitsstoffe)
  • Energie
  • Gefahrgut- und Transportrecht
  • Gewässerschutz (inkl. wassergefährdende Stoffe)
  • Immissionsschutz
  • Naturschutzrecht (inkl. Tierschutzrecht)
  • Pflanzenschutz (inkl. Biozid-Produkte und Pestizide)
  • Produktsicherheit

Urteile zu den Sachgebieten Umwelt, Arbeits- und Anlagensicherheit sowie Energie werden, wenn wesentlich, gemeldet, soweit diese vom bestellten Leistungsumfang umfasst sind. 

Die jeweils optionalen Legal Compliance Sachgebiete sind – weitere Infos siehe hier:

  • Allgemeines Recht (inkl. Designrecht [Geschmacksmusterrecht], Grundrechte, Insolvenzrecht, Luftverkehrsrecht, Statistikrecht, Straßenverkehrsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Waffenrecht und Zivilrecht)
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Atomrecht
  • Bau- und Bauordnungsrecht (inkl. Denkmalschutzrecht, Straßenrecht und Versammlungsstättenrecht)
  • Bergrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Gesundheitsschutz (z.B. GMP)
  • IT-Recht (inkl. Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht)
  • Lebens-/Futtermittelrecht
  • Steuerrecht (inkl. Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht)
  • Wirtschafts- und Strafrecht (inkl. Gewerberecht, Handelsrecht und Kartellrecht)
  • Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Ziel der Module ist, Kunden die grundlegenden Vorschriften zu vermitteln und, soweit gebucht, über die Rechtsänderungen in den jeweiligen Bereichen zu informieren. Urteile zu den Legal Compliance Sachgebieten werden nicht gemeldet.

Die Module umfassen jeweils die einzelnen Vorschriften, die für Kunden relevant sind. Die Relevanz wird durch eco COMPLIANCE in enger Abstimmung mit den Kunden anhand der Bestandsaufnahme (Checkliste Rechtskataster-Ermittler) festgelegt.

Das Einzelmodul Steuerrecht ist auf das Einkommensteuerrecht, das Gewerbesteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht, jeweils in seinen Grundformen, beschränkt. Weitere Steuervorschriften werden auf Wunsch des Kunden individuell aufgenommen.

Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.

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