Link zum Rechtstext | IVD-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für In-vitro-Diagnostika und ihr Zubehör. Sie erstreckt sich auf In-vitro-Diagnostika, die aus Geweben, Zellen oder Stoffen menschlichen Ursprungs hergestellt werden. Sie betrifft keine anderen, unter Verwendung von Stoffen menschlichen Ursprungs hergestellten Medizinprodukte. Sie ist eine von drei Richtlinien, die durch das Medizinproduktegesetz umgesetzt wurden:
Die grundlegenden Anforderungen sind in Anhang I beschrieben. |
Links zur Rechtsänderung |
Manage space
Manage content
Integrations