Link zum Rechtstext | Brandschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10. Februar 1996 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufgaben der Feuerwehr, die Organisation der Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren) und ihre Einsätze. |
Tags | BrandSchG Schleswig-Holstein; BrSchutzG Schleswig-Holstein; BrandHilfeG Schleswig-Holstein; BrandSchG SH; BrSchutzG SH; BrandHilfeG SH; Brandschutz- und HilfeleistungsG Schleswig-Holstein; Brandschutz- und HilfeleistungsG SH |
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