Bezeichnung | Abfallgebührensatzung des Landkreises Gießen vom 3. November 2003 |
Rechtsebene | Heuchelheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gießen, zudem die Gemeinde Heuchelheim gehört, zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren erhebt. Sie regelt insbesondere die Bemessungsgrundlage für die Gebühren sowie die Benutzungsgebühren. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Januar 2023 |
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Bezeichnung | Landkreis Gießen |
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