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Hinweis

Das Rundschreiben tritt zum 01.01.2020 in Kraft.


Link zum Rechtstext

MSC.1/Rundschreiben 1589

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über Betriebsinformationen für Kapitäne im Fall einer Flutung für vor dem 1. Januar 2014 gebaute Fahrgastschiffe in der Fassung vom 9. August 2019

Kerninhalte

Das MSC Rundschreiben konkretisiert die in der SOLAS II-1/8-1.3.1.1 definierte Anforderung, dass Fahrgastschiffe, die vor dem 1. Januar 2014 gebaut wurden, über einen bordeigenen Stabilitätsrechner verfügen müssen.

Nach den hier definierten Richtlinien muss der Stabilitätsrechner in der Lage sein, Daten zu empfangen und zu verarbeiten, so dass dem Kapitän regelmäßig aktualisierte Betriebsinformationen über die restliche Leckstabilität des Schiffes nach dem Wassereinbruch zur Verfügung zu stehen.
Weiterhin müssen mindestens zwei Besatzungsmitglieder in der Bedienung des Systems sachkundig ein, einschließlich der Kommunikations-Verbindungen zur landseitigen Unterstützung, sofern vorgesehen.

Schiffe, die über einen Stabilitätsrechner verfügen, der nicht mindestens den Anforderungen der Abasätze 11 bis 14, sowie ggf. Absatz 18 entspricht, sind der Verwaltung der Diensstelle Schiffsicherheit zu melden.

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