Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Postgesetz vom 15. Juli 2024 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen und Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes inländische oder grenzüberschreitende Postdienstleistungen erbringen, sowie die weiteren nach diesem Gesetz Berechtigten und Verpflichteten. Für grenzüberschreitende Postdienstleistungen gilt dieses Gesetz, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2021 - (PostG-Übertragungsverordnung - PostG-ÜbertrV) |
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